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   BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 2 Z 165/87   

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https://dejure.org/1988,5564
BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 2 Z 165/87 (https://dejure.org/1988,5564)
BayObLG, Entscheidung vom 13.10.1988 - BReg. 2 Z 165/87 (https://dejure.org/1988,5564)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Oktober 1988 - BReg. 2 Z 165/87 (https://dejure.org/1988,5564)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligung sämtlicher Eigentümer einer Anlage am Verfahren; Entscheidung über die Beseitigung von baulichen Veränderungen und über eine etwaige Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.04.1968 - V ZB 14/67

    Sondereigentum an ganzem Gebäude

    Auszug aus BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 2 Z 165/87
    Gemeinschaftliches Eigentum sind im Inneren allenfalls die sogenannten konstruktiven Teile des Gebäudes, also die Zwischendecken und tragenden Wände (vgl. BGHZ 50, 56/59 f.).
  • BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 111/86

    Anspruch auf Beseitigung eines Erweiterungsbaus

    Auszug aus BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 2 Z 165/87
    Dies ist etwas anderes als die Verpflichtung zur Beseitigung baulicher Veränderungen (vgl. Senatsbeschluß vom 5.3.1987 BReg. 2 Z 111/86, insoweit in WuM 1988, 177 ff. nicht mitabgedruckt).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 2 Z 165/87
    Ein Wohnungseigentümer hat gegen die übrigen Teilhaber der Gemeinschaft einen Anspruch auf Änderung von Vereinbarungen und Beschlüssen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der bestehenden Regelung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (vgl. BGHZ 95, 137/141 ff.; BayObLGZ 1987, 66/69 m.w.Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 04.11.1986 - 8 W 357/86

    Teileigentum; Grundbuch; Eigentum; Zweck; Zweckbestimmung; Auslegung; Baupläne;

    Auszug aus BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 2 Z 165/87
    2 Z 71/87">NJW-RR 1988, 140; ebenso KG ZMR 1986, 296 und 1987, 384; OLG Stuttgart NJW 1987, 385; OLG Zweibrücken ZMR 1987, 228) ist der näheren Beschreibung eines Wohnungs- oder Teileigentums in der Teilungserklärung im allgemeinen eine entsprechende Zweckbestimmung (Gebrauchsregelung nach § 15 Abs. 1 WEG) mit Vereinbarungscharakter zu entnehmen, soweit dem nicht der Inhalt der Gemeinschaftsordnung entgegensteht.
  • BGH, 28.06.1983 - KVR 7/82

    Bundeskartellamt - Beschwerdeverfahren - Beteiligung - Rechtsbeschwerdegrund

    Auszug aus BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 2 Z 165/87
    2 Z 88/87">WuM 1988, 191; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 29 und 34; vgl. auch BGH NJW 1984, 494).
  • BayObLG, 10.11.1961 - BReg. 2 Z 153/61

    Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Gerichtliche

    Auszug aus BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 2 Z 165/87
    Einer der Fälle, in denen die Beteiligung aller Wohnungseigentümer nicht mehr erforderlich ist (vgl. BayObLG Rpfleger 1976, 291) oder von vornherein nicht alle Wohnungseigentümer am Verfahren zu beteiligen sind (vgl. BayObLGZ 1961, 322/328; 1975, 177/180), ist hier nicht gegeben.
  • BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 2 Z 165/87
    Ein Wohnungseigentümer hat gegen die übrigen Teilhaber der Gemeinschaft einen Anspruch auf Änderung von Vereinbarungen und Beschlüssen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der bestehenden Regelung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (vgl. BGHZ 95, 137/141 ff.; BayObLGZ 1987, 66/69 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 15.01.1988 - 15 W 350/87

    Ausnahme vom Grundsatz der Nichtöffentlichkeit; Streitsachen der freiwilligen

    Auszug aus BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 2 Z 165/87
    2 Z 35/87|OLG Hamm; 27.06.1988; 5 W 59/88|BGH; 08.06.1988; I ZR 148/86">NJW-RR 1988, 1151) ist die mündliche Verhandlung in Wohnungseigentumssachen öffentlich (ebenso OLG Hamm OLGZ 1988, 185).
  • BayObLG, 14.05.1975 - BReg. 2 Z 23/75

    Eigentum; Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Beseitigung; Plattenbelag; Belag;

    Auszug aus BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 2 Z 165/87
    Einer der Fälle, in denen die Beteiligung aller Wohnungseigentümer nicht mehr erforderlich ist (vgl. BayObLG Rpfleger 1976, 291) oder von vornherein nicht alle Wohnungseigentümer am Verfahren zu beteiligen sind (vgl. BayObLGZ 1961, 322/328; 1975, 177/180), ist hier nicht gegeben.
  • BayObLG, 08.06.1973 - BReg. 2 Z 19/73
    Auszug aus BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 2 Z 165/87
    Der Rechtsfehler des Beschwerdegerichts hat nach § 27 Satz 2 FGG, §§ 550, 551 Nr. 5 ZPO zwingend die Aufhebung der Entscheidung des Landgerichts und die Zurückverweisung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zur Folge (BayObLGZ 1973, 145/146 f.; BayObLG …
  • BayObLG, 28.04.1975 - BReg. 2 Z 22/75
  • BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 56/82
  • BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80

    Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Geschäftsräume

  • BayObLG, 12.09.1991 - BReg. 2 Z 101/91

    Beschwerdeberechtigung eines Antragsberechtigten gegen die Zurückweisung eines

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  • BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 156/90

    Unterlassung der Nutzung eines Wohnungseigentums als Laden; Materielle

    Sie ist außerdem ein Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 GG und der Sachaufklärung nach § 12 FGG (BayObLG WuM 1989, 36; DWE 1990, 29).

    Die unterlassene Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer hat nach § 27 Satz 2 FGG, §§ 550, 551 Nr. 5 ZPO zwingend die Aufhebung des landgerichtlichen Beschlusses und die Zurückverweisung zur neuen Verhandlung und Entscheidung zur Folge (BayObLGZ 1973, 145/146 f.; BayObLG WuM 1989, 36/37; BayObLG DWE 1990, 29/30, jew. m.w.Nachw.).

  • OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01

    Bebauung von Gemeinschaftseigentum durch Teileigentümer

    Der Rechtsfehler des Landgerichts führt nach § 27 S. 2 FGG i.V.m. den §§ 550, 551 Nr. 5 ZPO a.F. bzw. 546, 547 Nr. 4 ZPO n.F. grundsätzlich zur Aufhebung und Zurückverweisung (BayObLG WuM 89, 36, 37; WuM 90, 406, 407; NZM 99, 286; Keidel/Kuntze/Winkler-Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn 38), weshalb die übrigen Eigentümer im Hinblick auf die anstehende Neuverhandlung vor dem Landgericht auch am Rechtsbeschwerdeverfahren nicht beteiligt werden mussten (BayObLG WuM 90, 406).
  • OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99

    Entstehung einer werdenden

    Hinzu kommt, daß die unterbliebene formelle Hinzuziehung eines materiell Beteiligten nach anerkannter Auffassung im Rahmen des § 27 Abs. 1 S. 2 FGG zur entsprechenden Anwendung des § 551 Nr. 5 ZPO führt, also auch dazu, daß der Verfahrensmangel geheilt wird, wenn der Betroffene im weiteren Verlauf des Verfahrens dieses genehmigt (vgl. BayObLG WuM 1989, 36, 37; WuM 1990, 406; NJW-RR 1, 990, 660, 661; Keidel/Kahl, FG, 14. Aufl., § 27 Rdnr. 40).
  • BayObLG, 29.07.1993 - 2Z BR 67/93

    Nutzung eines im Sondereigentum stehenden Abstellraumes durch den Eigentümer zu

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  • OLG Frankfurt, 17.06.1997 - 20 W 357/96

    Änderung der Sondereigentumsnutzung

    Die Aufhebung hat auch unabhängig von der Kausalität des Verfahrensmangels für die getroffene Entscheidung zu erfolgen (Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 43 Rn. 120; BayObLG WuM 89, 36).
  • BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 147/91

    Unterzeichnung einer Rechtsbeschwerdeschrift durch einen Rechtsanwalt

    Die unterlassene Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer hat nach § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , §§ 550, 551 Nr. 5 ZPO zwingend die Aufhebung des landgerichtlichen Beschlusses und die Zurückverweisung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zur Folge (BayObLGZ 1973, 145, 146 f., BayObLG WuM 1989, 36/37; DWE 1990, 29, 30), es sei denn, die übrigen Wohnungseigentümer haben das bisherige Verfahren ausdrücklich oder stillschweigend genehmigt.
  • BayObLG, 11.10.1989 - BReg. 2 Z 96/89

    Wohnungseigentum; Sondereigentum; Zulässigkeit; Lokal; Diskothek; Tanzbetrieb;

    In Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa KG ZMR 1986, 296; OLG Stuttgart NJW 1987, 385 [OLG Stuttgart 04.11.1986 - 8 W 357/86] ; OLG Zweibrücken ZMR 1987, 228) hat der Senat in zahlreichen Fällen (z.B. Rechtspfleger 1984, 269; NJW-RR 1988, 140; WuM 1989, 36) entschieden, daß der näheren Beschreibung eines Wohnungs- oder Teileigentums in der Teilungserklärung im allgemeinen eine entsprechende Zweckbestimmung (Gebrauchsregelung nach § 15 Abs. 1 WEG ) mit Vereinbarungscharakter zu entnehmen ist, soweit dem nicht der Inhalt der Gemeinschaftsordnung entgegensteht.
  • BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 121/88

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Miteigentum; Sondereigentum;

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die angefochtene Entscheidung auf dem Verfahrensmangel beruht (BayObLG WuM 1989, 36/37 m.w.Nachw.).
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